FAQ
Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Themen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz und Ihre Termine bei mir. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet sein, kontaktieren Sie mich gerne.
Können Sie mir ein Heilversprechen geben? Können Sie mir versprechen, dass es mir nach den Therapiesitzungen besser geht?
Nein, Heilpraktiker/innen für Psychotherapie dürfen keine Heilversprechen geben.
Zu Beginn einer Therapie kann es tatsächlich vorkommen, dass sich Ihr Zustand erst einmal verschlechtert. In einer Therapiesitzung spricht man oft über emotional belastende Ereignisse. Nicht selten werden alte Glaubenssätze und Bewältigungsstrategien infrage gestellt. Das kann dazu führen, dass bestimmte (Schutz-)Mechanismen auf einmal nicht mehr funktionieren und gehört zu einem typischen Therapieverlauf. Für eine wertvolle und heilsame Therapie ist eine authentische und vertrauensvolle Beziehung zu Ihrem Therapeuten/Ihrem Heilpraktiker für Psychotherapie ein sehr wichtiges Fundament.
Unterliegen Heilpraktiker/innen für Psychotherapie der Schweigepflicht?
Heilpraktiker/innen für Psychotherapie unterliegen laut Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) und dem BGB selbstverständlich der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass Heilpraktiker/innen für Psychotherapie über alles schweigen müssen, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes anvertraut wird.
Kann ich die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen?
Leider nein. Sitzungen bei Heilpraktikerinnen für Psychotherapie können nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Manche Privatversicherungen übernehmen die Kosten, sprechen Sie hierfür vorab mit Ihrer Krankenkasse und beachten Sie bitte, dass Sie immer mit mir direkt abrechnen.
Wie bekomme ich einen Termin?
Derzeit kann ich leider keine neuen Klient*innen aufnehmen. Danke für Ihr Verständnis.
Wie lange ist die Wartezeit auf einen Termin bei Ihnen?
Derzeit kann ich leider keine neuen Klient*innen aufnehmen. Danke für Ihr Verständnis.
Bieten Sie auch Online-Sitzungen an?
Ein Erstgespräch bzw. die Anamnese sollte immer persönlich erfolgen. Wenn wir einander kennen gelernt haben und das Ziel der Sitzungen deutlich ist, können die Termine nach Absprache auch (zeitweise) online erfolgen.
Sind auch Abendtermine oder Termine am Wochenende möglich?
Ja, ich biete vor allem Termine am späten Nachmittag oder Abend an (in der Regel ab 17.00 Uhr). Am Wochenende und an Feiertagen finden keine Termine statt.
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?
Sitzungen, die nicht 48 Stunden vorher storniert wurden, werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.